AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

für Workshops, Sozialtrainings, Gewaltprävention, Teambuilding, Fortbildungen, erlebnispädagogische Angebote und angrenzende pädagogische Formate

Diese AGB bilden den Rahmen für eine vertrauensvolle, sichere und verlässliche Zusammenarbeit zwischen Teamgeisterei und ihren Auftraggebenden.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Leistungen von Teamgeisterei (Jan Ebbers). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nicht gegenüber Verbrauchern.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn Teamgeisterei ihnen in Textform zustimmt.

(3) Angebote können, sofern dort nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung in Textform zustande.

(4) Leistungsumfang, Termin, Ort, Vergütung, Teilnehmerzahl und individuelle Vereinbarungen ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

§ 2 Leistung, Teilnehmerzahl und Personaleinsatz

(1) Teamgeisterei führt die vereinbarte Veranstaltung sorgfältig durch und wählt Methoden, Übungen und Materialien passend zur Zielgruppe, zu den örtlichen Bedingungen und zu den Sicherheitsanforderungen aus.

(2) Bei teilnehmerbezogener Vergütung werden mindestens 20 Teilnehmende berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Personaleinsatz ergibt sich aus dem Angebot. Sofern dort nichts anderes festgelegt ist, wird bei 15 bis 29 Teilnehmenden eine zweite Trainerkraft empfohlen; ab 30 Teilnehmenden ist sie erforderlich. Bei wesentlichen Änderungen der Teilnehmerzahl, Gruppenzusammensetzung oder Betreuungsanforderungen werden Personaleinsatz und Vergütung entsprechend abgestimmt.

§ 3 Organisation und Mitwirkung

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig geeignete Räume, Flächen und die erforderliche Infrastruktur bereit, benennt eine erreichbare und entscheidungsbefugte Ansprechperson und sorgt für erforderliche Genehmigungen sowie die Einhaltung örtlicher Vorgaben, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Er informiert Teamgeisterei rechtzeitig über für Planung, Sicherheit oder Durchführung erhebliche Umstände, insbesondere Besonderheiten der Gruppe, gesundheitliche Einschränkungen, Konfliktlagen und Bedarfe hinsichtlich Barrierefreiheit.

(3) Kann die Veranstaltung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nur eingeschränkt oder nicht durchgeführt werden, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen. Bei vollständigem Ausfall gilt § 6.

§ 4 Aufsicht, Durchführung und Sicherheit

(1) Die allgemeine Aufsichtspflicht verbleibt beim Auftraggeber und seinen Aufsichtspersonen. Eine Übernahme durch Teamgeisterei bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

(2) Teamgeisterei übernimmt die fachliche Leitung. Sicherheitsrelevante Hinweise und Anweisungen sind von allen Beteiligten zu beachten.

(3) Programmbestandteile dürfen aus pädagogischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen angepasst, gleichwertig ersetzt oder bei Outdoor-Veranstaltungen in geeignete Innenräume verlegt werden. Zielsetzung und wesentlicher Charakter der Veranstaltung bleiben erhalten.

(4) Teamgeisterei darf Übungen oder die Veranstaltung unterbrechen oder vorzeitig beenden, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist. Teilnehmende, die den Ablauf erheblich stören oder die Sicherheit gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Erstattungsanspruch.

(5) Bei Outdoor-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber eine geeignete Ausweichmöglichkeit bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Regen, Kälte oder Wind sind kein Absagegrund, solange eine sichere und zumutbare Durchführung oder Anpassung möglich ist.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung und vereinbarte Auslagen ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Rechnungen sind, sofern dort nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar und können elektronisch übermittelt werden.

(2) Die Umsatzsteuer wird nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Terminänderung, Stornierung und höhere Gewalt

(1) Terminänderungen und Stornierungen sind in Textform mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang bei Teamgeisterei. Beide Parteien bemühen sich zunächst um einen Ersatztermin.

(2) Kommt bei einer Absage aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers kein Ersatztermin zustande, gelten folgende Ausfallpauschalen auf die vereinbarte Veranstaltungsvergütung:

  1. Zeitraum vor Veranstaltung Ausfallpauschale
  2. bis 28 Tage vorher kostenfrei
  3. 27–14 Tage 25 % der Vergütung
  4. 13–7 Tage 50 % der Vergütung
  5. 6–2 Tage 75 % der Vergütung
  6. ab 1 Tag vorher / Nichterscheinen 100 % der Vergütung


(3) Nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremd- oder Sachkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht bereits durch die Pauschale abgegolten sind. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien wird zunächst ein Ersatztermin vereinbart. Kommt dieser nicht zustande, werden nur bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Kosten abgerechnet; Ausfallpauschalen fallen nicht an.

(5) Sagt Teamgeisterei aus einem von ihr zu vertretenden Grund ab, bemüht sie sich um eine gleichwertige Vertretung oder einen Ersatztermin. Ist beides nicht möglich oder zumutbar, werden Zahlungen für die ausgefallene Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 7.

§ 7 Haftung

(1) Teamgeisterei haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Teamgeisterei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Teamgeisterei.

§ 8 Datenschutz sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen

(1) Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Umfang und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Teamgeisterei.

(2) Foto-, Film- und Tonaufnahmen erfolgen nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und getroffenen Vereinbarungen. Soweit der Auftraggeber erforderliche Einwilligungen einholt, stellt er deren rechtzeitiges und nachweisbares Vorliegen sicher. Teamgeisterei veröffentlicht Aufnahmen nur auf einer hierfür bestehenden Rechtsgrundlage.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Bereitgestellte Materialien und Inhalte dürfen für den vereinbarten internen Zweck verwendet werden. Rechte verbleiben bei Teamgeisterei beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von Teamgeisterei, soweit sie nicht gesetzlich gestattet ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Teamgeisterei als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

 

Zeitraum vor Veranstaltung

Jan Ebbers | Sozialarbeiter & Sozialpädagoge (B.A.) | Erlebnispädagoge | Fachkraft für Gewaltprävention 

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